STATUTEN DER UNION EUROPEENNE DU BERGER DE BRIE
Kapitel I
Grundlage - Zweck - Sitz - Dauer
Artikel 1: Grundlage
und Name
Die europäischen Clubs
und Vereine für den Berger de Brie, die der F.C.I angehören,
gründen, auf der Grundlage dieser Statuten und nach dem französischen
Gesetz vom 1. Juli 1901 sowie dem Dekret vom 16. August 1901 19.
April 1908 (Art. 21 bis 79), bezüglich der Vereinigungen
(Art 55 bis 74), sowie aufgrund dieser Statuten, eine Vereinigung
unter dem Namen "Union européenne du Berger de Brie",
in der Folge U.E.B.B. genannt.
Die angeschlossenen Clubs und Vereine sind vertreten durch ihre
Präsidenten, oder ein anderes vom Club delegiertes Mitglied.
Artikel 2: Zweck
Die U.E.B.B. kann die bestehenden
nationalen Clubs und Vereine nicht ersetzen. Sie bezweckt die
Beratung der Mitglieder und unterstützt sie, um die Fähigkeiten
des Berger de Brie als Gebrauchshund zu erhalten und weiterzuentwickeln
sowie die Zuchtauswahl nach dem vom Ursprungsland Frankreich definierten
Standard zu fördern.
Die U.E.B.B. verfolgt unter
anderem die Verwirklichung der folgenden Ziele, die jedoch nach
Bedarf erweitert werden können:
- Einsetzen einer Kommission
mit der Aufgabe, Informationen und Statistiken im Zusammenhang
mit Erbkrankheiten und vererbbaren Anomalien zu sammeln, mit
dem Ziel, diese gemeinsam effektiv bekämpfen zu können.
- Einsetzen einer Kommission
für Zuchtfragen. Diese erarbeitet aus bestehenden Daten
einheitliche Unterlagen und Empfehlungen für die Züchter.
Sie sollen über bessere Beratung mehr für sorgfältigere
Zuchtauswahl und nicht für intensive Produktion sensibilisiert
werden.
- Organisieren einer internationalen
Spezialausstellung, welche jedes Jahr von einem Mitgliedclub
nach geltenden Regeln und dem Reglement des A.B.B. durchgeführt
wird. Dieser Anlass soll ein wichtiger Treffpunkt für alle
europäischen Briardzüchter sein, um ihre Erfolge einem
internationalen Publikum zu zeigen und sich über gute Paarungsmöglichkeiten
zu informieren.
- Organisieren eines jährlichen
Treffens für die Arbeit in den verschiedenen Disziplinen
wie IPO, Ring, Spuren, Schafehüten usw., um die im Blut
verankerten Triebe zu nutzen und die Leistungsfähigkeit
unserer Rasse als Gebrauchshund zu erhalten.
- Ausarbeiten eines Wesens-
oder Verhaltenstests, unter Berücksichtigung der rassespezifischen
Eigenschaften, um damit eine einheitliche Bewertung und Auswahl
zu erhalten.Organisieren von Seminaren für Standardrichter,
damit eine einheitlichere und strengere Anwendung des Standards
erreicht wird.
- Einsetzen einer KOMMISSION
FÜR ZUCHT UND GESUNDHEIT, mit der Aufgabe, Informationen
und Statistiken zu sammeln, um die Bekämpfung von vererbbaren
Krankheiten und Anomalien zu vereinheitlichen, die bei unserer
Rasse vorkommen. Die Kommission ist beauftragt, alle erhaltenen
Daten zu dokumentieren, um die Züchter bestmöglichst
zu informieren und sie dahingehend zu beraten, bessere Zuchtauswahl
zu treffen, statt intensiv zu produzieren.
- Einsetzen einer KOMMISSION
FÜR WESEN UND ARBEIT mit dem Auftrag, einen rasse-speziefischen
Wesens- und Verhaltenstest auszuarbeiten, um eine einheitliche
Beurteilung und Auslese zu gewährleisten. Sie organisiert
ein jährliches Arbeitstreffen für die Disziplinen:
Ring, Spuren, Schafehüten, IPO, usw, um die ursprünglichen
Triebe als Gebrauchshund in unserer Rasse zu erhalten.
- Einsetzen einer KOMMISSION
FÜR STANDARDRICHTER, im Hinblick auf eine einheitliche und
strengere Auslegung des Standards und der Vergabe von Qualifikationen
beim Richten.
- Organisation einer jährlichen
Veranstaltung, abwechselnd unter den Mitgliederländern,
mit einer internationalen Spezialausstellung nach den Reglementen
der F.C.I. Dies soll den Züchtern Gelegenheit geben, ihre
Erfolge einem breiten Publikum zu zeigen, sowie zukünftige
Paarungen zu planen.
Artikel 3: Sitz
Der Sitz der U.E.B.B. ist der
gleiche wie der des A.B.B.
Artikel 4: Dauer
Die Dauer der U.E.B.B. ist
unbeschränkt.
Kapitel II
Mitgliedschaft
Artikel 5: Mitglieder
Die Vereinigung setzt sich
zusammen aus Clubs und Vereinen für den Berger de Brie, die
der F.C.I. angeschlossen sind, vertreten durch deren Präsidenten
oder ein anderes, vom Club delegiertes Mitglied.
Artikel 6: Beiträge
Jeder beitretende Club oder
Verein entrichtet eine einmalige Eintrittsgebühr und nachher
jährliche Beiträge auf der Basis seiner Mitgliederzahl.
Die Richtlinien für die Beiträge werden vom Vorstand
aufgestellt. Die Beiträge für das laufende Jahr müssen
jeweils bis spätestens Ende Februar, aufgrund der Mitgliederzahl
am Ende des Vorjahres, bezahlt werden. Mitglieder, welche den
vereinbarten Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, haben an
der Generalversammlung kein Stimmrecht. Werden die Beiträge
trotz Mahnung nicht entrichtet, wird die Mitgliedschaft gestrichen
(Art. 8). Die Rückforderung von bereits bezahlten Beiträgen
ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
Artikel 7: Aufnahme
Jeder europäische Club
oder Verein für den Berger de Brie, welcher der F.C.I. angeschlossen
ist, kann von der U.E.B.B. aufgenommen werden.
Jedes Mitglied anerkennt die gültigen Statuten, die bei der
Aufnahme ausgehändigt werden.
Artikel 8: Beenden der
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann durch
folgende Massnahmen beendet werden:
- Durch Einreichen des Austrittsschreibens an den Präsidenten
der U.E.B.B.
- Durch Ausschluss wegen schwerer Verstösse gegen
die Statuten oder wegen Schädigung des Ansehens der U.E.B.B.
- Durch Streichung wegen
Nichtbezahlung der jährlichen Beiträge.
Artikel 9: Verantwortlichkeiten
Kein Mitglied kann persönlich
für die von der U.E.B.B. eingegangenen Verpflichtungen haftbar
gemacht werden. Für solche Verpflichtungen haftet allein
das Vermögen der U.E.B.B.
Kapitel III
Organisation und Verwaltung
Artikel 10: Vorstand
Die U.E.B.B. wird vom Vorstand,
bestehend aus den Präsidenten, der Mitgliedclubs oder der
Mitgliedvereine geleitet
Das oberste Organ der UEBB ist der Vorstand. Dieser wird gebildet
durch die Präsidenten der Mitgliedclubs, oder einer anderen,
durch den Mitgliedclub, delegierten Person. Die drei Sprachen
der U.E.B.B. sind deutsch, französisch und englisch.
.
Artikel 11: Sitzungen
Der Vorstand versammelt sich
einmal im Jahr in einem Mitgliedland der U.E.B.B. zu einer ordentlichen
Sitzung. Gesprächsthemen sind hauptsächlich Probleme
und Fragen aus der Zucht, Zuchtauswahl sowie über Standard
und Wesen des Berger de Brie.
Die Tagesordnung wird durch den Präsidenten bestimmt, unter
Berücksichtigung der Anliegen der Mitglieder. Der A.B.B.,
welcher beauftragt ist, den Standard des Ursprungslandes des Berger
de Brie zu überwachen, tut sein möglichstes für
die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der U.E.B.B.
Für die Beschlussfähigkeit muss die Hälfte der
Vorstandsmitglieder anwesend sein. Beschlüsse werden durch
einfache Mehrheit der Anwesenden gefasst. Bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Präsidenten.
Alle Beschlüsse des Vorstandes müssen im Protokoll festgehalten
werden, das vom Präsidenten und vom Sekretär unterschrieben
wird.
Das Protokoll soll den Mitgliedclubs der UEBB zur Beratung dienen.
Artikel 12: Befugnisse
Der Vorstand hat alle Befugnisse
innerhalb des Zwecks und der Ziele der U.E.B.B.
Er entscheidet über alle Aufnahmen, Ausschlüsse und
Streichungen von Mitgliedern.
Er überwacht die Arbeit der Mitglieder des Büros und
der Kommissionen. Er kann jederzeit Einsicht in alle Akten nehmen
und sich über alle Geschäfte Auskunft geben lassen.
Er kann Bankkonten eröffnen lassen, nimmt Jahresberichte,
Jahresrechnungen und Budgets ab und entlastet die Mitglieder des
Büros.
Er befugt den Präsidenten und den Kassier, alle Tätigkeiten
wie Käufe und Verkäufe, Zahlungen und Investitionen
auszuführen, Vereinbarungen und Verträge zu schliessen,
welche im Interesse der U.E.B.B. notwendig sind, um die erklärten
Ziele zu erreichen.
Er kann alle vorerwähnten Befugnisse oder Teile davon an
das Büro oder an andere Mitglieder delegieren.
Artikel 13: Büro
Der Vorstand wählt alle
3 Jahre die Mitglieder des Büros. Von den Wahlen ausgenommen
ist der Präsident, welcher vom Verwahrer des Standards, also
von Frankreich, bestimmt wird. Sekretär und Kassier müssen
nicht zwingend Präsident eines Mitgliedclubs sein. Diese
können aus ihren Reihen für diese Ämter geeignete
Personen zur Wahl vorschlagen.
Das Büro setzt sich folgendermassen
zusammen:
- Der Präsident (Präsident
der ABB)
- 2 Vizepräsidenten
- 1 Sekretär
- 1 Kassier
- 2 Revisoren
Die Mitglieder des Büros
können wiedergewählt werden.
Artikel 14: Aufgaben
der Büromitglieder
Der Vorstand hat dem Büro
die folgenden Aufgaben zugeteilt:
- Der Präsident leitet
die Tätigkeiten des Vorstandes und garantiert das einwandfreie
Arbeiten der U.E.B.B., welche er zivilrechtlich vertritt. Ist
er verhindert, delegiert er seine Befugnisse, unter Benachrichtigung
des Vorstandes, an einen seiner Vizepräsidenten. Er unterbreitet
den Vorstand einen Jahresbericht über die Tätigkeiten
der UEBB.
- Die beiden Vizepräsidenten
unterstützen den Präsidenten in seiner Arbeit und vertreten
ihn bei Verhinderung.
- Der Sekretär erledigt
die Korrespondenz, beruft Sitzungen und Versammlungen ein, schreibt
Protokolle der Vorstandssitzungen in seiner Muttersprache und
ist verantwortlich für deren Aufbewahrung und deren Übersetzung
in die beiden anderen Sprachen der UEBB. Er führt das im
Gesetz vom 19. April 1908 (Art. 21 bis 79) vorgesehene Spezialregister.
- Der Kassier führt die
Bücher und verwaltet die Finanzen der U.E.B.B. Er führt
im Einvernehmen mit dem Präsidenten die notwendigen Zahlungen
aus. Er führt eine ordnungsgemässe Buchhaltung über
alle Vorgänge mit Belegen über Einnahmen und Ausgaben
und legt zu Händen des Vorstandes, an seiner jährlichen
Sitzung, Rechenschaft ab.
- Die Revisoren prüfen
einmal jährlich Buchhaltung und Kasse. Sie erstatten dem
Vorstand Bericht über diese Prüfungen.
Artikel 15: Kommissionen
Die Präsidenten der Kommissionen
werden vom Vorstand der UEBB vorgeschlagen und gewählt.
Als Mitarbeiter für die Kommissionen machen die Mitgliedclubs
Vorschläge von sachkundigen Personen, aus denen der Kommissionspräsident
4 bis 6 geeignete Personen zur Mitarbeit auswählt. Er legt
dem Vorstand an seiner jährlichen Sitzung einen ausführlichen
Bericht über die Tätigkeit der Kommission vor.
Kapitel IV
Finanzierung und Buchhaltung
Artikel 16: Finanzierung
Die U.E.B.B. wird folgendermassen
finanziert:
- 1. Jeder Club zahlt eine Eintrittsgebühr.
- 2. Die Mitgliedclubs und Vereine entrichten jährlich einen
Beitrag, welcher sich aufgrund seiner Mitgliederzahl berechnet.
- 3. Gewinnanteile von Festen und Anlässen, Honorare für
Dienstleistungen, Zinsen von eventuellen Vermögen und Spenden.
Artikel 17: Buchhaltung:
Das Vereinsjahr deckt sich
mit dem Kalenderjahr.
Die Buchhaltung ist mit allen
Belegen über Einnahmen und Ausgaben immer nachgeführt
und gibt über alle Finanzbewegungen Auskunft. Diese Buchhaltung
soll nach französischem Recht doppelt geführt werden.
Die durch den Kassier geführten Bücher werden jührlich
durch die Revisoren geprüft und vom Vorstand abgenommen.
Kapitel V
Interne Geschäftsordnung Formalitäten - Regeln
von Streitigkeiten
Artikel 18: Interne Geschäftsordnung
Durch den Vorstand kann eine
interne Geschäftsordnung aufgestellt werden. Diese kann unvorhergesehene
Punkte festlegen, insbesondere solche, die mit den praktischen
Aufgaben der U.E.B.B. zusammenhängen.
Artikel 19: Administrative
Formalitäten
Der Präsident erledigt
alle notwendigen Formalitäten, Anmeldungen und Publikationen,
die das Gesetz vom 1. Juli 1901 und das Dekret vom 16. August
1901 über die Gründung und den Weiterbestand der U.E.B.B.
vorschreibt.
Artikel 20: Streitigkeiten
Alle Streitigkeiten, gleich welcher Form und ohne Ausnahme, müssen
dem Vorstand unterbreitet werden, welcher aufgrund dieser Statuten
entscheidet. Können die Streitigkeiten nicht vom Vorstand
erledigt werden, gilt das französische Recht. Gerichtsstand
ist der Geschäftssitz der U.E.B.B.
Lassen der deutsche und der
französische Text unterschiedliche Auslegungen zu, so gilt
die französische Fassung als Originaltext.
Ausgefertigt in Bethune/Frankreich
am 6. September 1996.
Revidiert in Solgne, am 23. Mai 1998 und in Remlingen am 21. Juli
2000.
Der Präsident: Herr Hervé Blasselle |
Der Sekretär: Herr Ernst Rutschmann |
Der 1. Vizepräsident: Dr. Vito Zambelli |
Der Kassierer: Herrr Roger Muller |
Vorstandsmitglied: Herr Peter Schmidt |
Vorstandsmitglied: Herr Wolfgang Widmann |
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